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Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe

Wenn Sie nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beauftragen zu können, besteht die Möglichkeit einen sog. Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe zu stellen.

Über unser Onlineportal können Sie uns einfach und bequem die dafür erforderlichen Unterlagen übersenden.

Hinweis: Um Ihnen die höchste Sicherheit zu gewährleisten, erfolgt die Verbindung verschlüsselt und die Verarbeitung Ihrer Daten ausschließlich auf unseren eigenen Servern.

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